AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bildungshäuser der Diözese Passau
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung, Tagung oder sonstigen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bildungshäuser.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bildungshäuser (also des Bestellers) finden keine Anwendung; sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nach Zugang nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder die Nutzung zu einem anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Bildungshauses.
II. Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung des Bildungshauses über die Bestellung von Räumlichkeiten, die Verpflegung, sowie von Lieferungen und Leistungen kommt der Vertrag zustande. Hat ein Dritter für den Besteller reserviert, so haftet der Besteller als Vertragspartner zusammen mit dem Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
III. Leistungen/Preise/Zahlung
Das Bildungshaus ist verpflichtet, die vom Besteller in Auftrag gegebenen und vom Bildungshaus verbindlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Besteller ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Bildungshauses zu bezahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 120 Tage, behält sich das Bildungshaus das Recht einer angemessenen Preisänderung vor.
Sämtliche Rechnungen des Bildungshauses sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Der Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bildungshauses aufrechnen.
Sofern zwischen dem Bildungshaus und dem Besteller ein Termin zum kostenfreien Rücktritt bzw. kostenfreien Abbestellung schriftlich vereinbart wurde, kann der Besteller bis dahin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten bzw. diesen stornieren.
Wird die Buchung von Zimmern, Seminarräumen, Verpflegung und gegebenenfalls weiteren Leistungen nicht rechtzeitig schriftlich storniert, ist das Haus berechtigt, Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
Berechnet werden die Preise, die bei der Reservierungsbestätigung angegeben wurden bzw. die Preise, die zu Beginn der Veranstaltung Gültigkeit haben. Bereits gebuchte Sonderleistungen, wie z. B. Blumenschmuck, werden gesondert berechnet.
Stornierungen/Teilstornierungen:
Bei Stornierung der Gesamtleistung wird ein Ausfallgeld auf Grundlage der Gesamtsumme erhoben, bei Einzel-/Teilleistungen auf Grundlage des jeweiligen Leistungspreises.
Es gilt folgende Staffelung:
- weniger als 1 Monat vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 50 % der Gesamtsumme bzw. stornierten Leistungen
- weniger als 1 Woche vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 70 % der Gesamtsumme bzw. stornierten Leistungen
- weniger als 4 Tage vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 80 % der Gesamtsumme bzw. stornierten Leistungen
Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räume bemüht sich das Haus um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Besteller für die vertraglich reservierten Zimmer, Räume sowie sonstige Leistungen im Rahmen der vereinbarten Vertragsdauer unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelungen den errechneten Betrag zu zahlen.
Von den Kursteilnehmern nicht eingenommene Mahlzeiten werden voll berechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn am An- oder Abreisetag eine vereinbarte Mahlzeit nicht eingenommen wird.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige im Bildungshaus.
Dem Besteller ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Abweichend von den vorstehend unter IV. genannten Stornobedingungen fallen bei Stornierungen von Buchungen über die Onlineportale booking.com bzw. der HRS GROUP bis zu 24 Stunden vor dem Tagungs- oder Belegungsbeginn keine Stornierungskosten an. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Tagungs- oder Belegungsbeginn fallen Stornokosten von 80 % des Gesamtpreises der gebuchten bzw. stornierten Leistungen an. Bei Nichtanreise (No Show) ohne vorgenommener Stornierung durch den Kunden über die Portale, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 80 %.
V. Rücktritt des Bildungshauses
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Besteller abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so kann das Bildungshaus vom Vertrag zurücktreten oder die Fortsetzung der Veranstaltung untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Haus über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Besteller nicht hinreichend informiert worden ist, oder wenn die Veranstaltung gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet ist oder geeignet ist, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder herabzusetzen.
Ferner ist das Bildungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich ganz oder teilweise zurückzutreten, falls beispielsweise höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn behördliche Anordnungen etwa aufgrund eines Infektionsgeschehens am Ort des Bildungshauses für dieses die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unmöglich werden lassen oder diese nur mit einem erheblichen Mehraufwand für das Bildungshaus möglich wäre.
Bei berechtigtem Rücktritt des Bildungshauses entsteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz.
Der Besteller darf in dem Bildungshaus grundsätzlich keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
VII. Haftung
Das Bildungshaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen von
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn das Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat
- sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen
- und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Bildungshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bildungshauses auftreten, wird dieses bei Kenntnis oder auf Rüge des Bestellers bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, das Haus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Sofern der Besteller Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Mitgeführte Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände und Wertgegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Veranstaltungsräumen bzw. im Bildungshaus.
Das Haus übernimmt für Verlust, Untergang, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hauses.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Die Regelungen des Jugendschutzes sind vom Besteller einzuhalten.
VIII. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Besteller auf eigene Verantwortung der GEMA gemeldet werden. Das Bildungshaus wird vom Besteller bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
IX. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Bildungshauses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
X. Teilnahme an Schlichtungsverfahren
Die Bildungshäuser sind grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.
XI. Ausschließlicher Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Bildungshauses.
Es gilt deutsches Recht.
Unsere Bildungshäuser:
Spectrum Kirche, Passau
Haus der Begegnung, Burghausen
Hinweise für Kursveranstaltungen
Wenn Sie sich für einen Kurs im Haus entschieden haben, melden Sie sich per E‑Mail, per Telefon oder auf unserer Homepage mit Hinweis auf den entsprechenden Kurs an.
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens jeweils 10 Tage vor Kursbeginn.
Bei Absage Ihrer Teilnahme müssen wir leider 15,- € als Bearbeitungsgebühr verrechnen. Bei Absage am Veranstaltungstag bzw. bei Abbruch des Kurses werden die im Programmheft angegebenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Absage infolge Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attests) verbleiben 15,- € Bearbeitungsgebühr.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (unsere Planungsgrundlage) behalten wir uns die Absage eines Kurses vor. In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich informiert.
Die angeführten Kosten weisen die Kursgebühr, Übernachtung im Einzelzimmer und Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Kuchen, Abendessen) aus. Zur Förderung der Kursgemeinschaft und zur Stärkung des Kursklimas gehen wir von einer Teilnahme am gesamten Kurs aus. Nicht eingenommene Mahlzeiten können nicht erstattet werden.
Das Haus der Begegnung Heilig Geist ist auch Gästehaus, in dem Sie sich etwa zur persönlichen geistlichen Einkehr oder zu Tagen der Erholung zurückziehen können.
ZUSATZ-Bestimmungen
Kartenerwerb und Besuch von Veranstaltungen der Themenwoche der Tod und dieSchönheit (23.-29.11.2024)
§1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Veranstaltungsbesuchern und dem Veranstalter, dem Haus der Begegnung HEILIG GEIST – Bildungshaus der Diözese Passau KdöR.
Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Die Bestimmungen des BGB über Fernabsatzverträge finden entsprechend § 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung. Das bedeutet, dass das 2‑wöchige Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
§2 Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Dauer, Inhalt und Lautstärke. Die Besucher müssen auf den eigenen Schutz achten. Programmänderungen bleiben vorbehalten.
§3 Wer Tickets vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, wird für Folgeschäden haftbar gemacht. Bei Missbrauch wird Strafanzeige erstattet. Im Print@home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket aus. Bei Einlass wird die Eintrittskarte geprüft.
§4 Die Eintrittspreise und Gebühren können am Aushang und in allen Veröffentlichungen entnommen werden. Soweit Vergünstigungen vorkommen werden diese jeweils bekannt gemacht.
§5 Abgesagte Veranstaltungen werden bis 14 Tage nach dem Termin an der Vorverkaufsstelle zum Eintrittspreis zurückgenommen. Danach ist Kostenerstattung ausgeschlossen. Bei Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§6 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Tickets. Bei Verlust –oder Nichtinanspruchnahme von Tickets wird kein Ersatz geleistet.
§7 Die Eintrittskarte ist beim Einlass vorzuzeigen und bis zum Ende aufzubewahren. Es besteht kein Anspruch auf Einlass, sofern die Veranstaltung begonnen hat.
§8 Das Herstellen von Ton‑, Foto‑, Film- und Videoaufnahmen ist generell untersagt. Mobiltelefone müssen während der Veranstaltung abgeschaltet sein.
§9 Das Auslegen von Werbung und das bewerben von fremden Veranstaltungen, welche nicht durch das Haus der Begegnung HEILIG GEIST organisiert oder durchgeführt werden, ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Haus der Begegnung HEILIG GEIST zulässig.
§10 Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
§11 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte/n erkennt der Erwerber das Hausrecht des Veranstalters sowie die Haus-und Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen sind zu befolgen. Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten.Zuwiderhandlungen können zum Verweis der Veranstaltung führen.
§12 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltung.
§13 Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Soweit Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Passau.
Es werden seitens des Veranstalters Fotos und Videos für die Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese werden in Zeitung, auf der Homepage sowie auf Social Media Kanälen veröffentlicht.